Im Baselbiet stehen die Abstimmenden am 11.März und 17.Juni vor einer anderen Ausgangslage als der Rest der Schweiz: In allen anderen Kantonen wird das Stimmvolk dazu befragt, ob es gemäss der beiden Bauspar-Initiativen ein Bausparmodell einführen will.
Im Baselbiet stellt sich – bei gleicher gedruckter Abstimmungsbotschaft – die Frage anders, denn der Kanton praktiziert seit 1991 ein Bausparmodell. Dieses verstösst zwar seit 2005 gegen Bundesrecht. Es wurde jedoch toleriert, bis in den kommenden Abstimmungen das Volk entscheidet. Im Baselbiet lautet die Frage deshalb: Will das Volk das kantonale Bausparmodell in angepasster Form weiterführen?
In zweiter Linie stellt sich die Frage, was sich ändert, falls entweder im März die Initiative der Schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens (SGFB) oder im Juni jene des nationalen Hauseigentümerverbands (HEV) auf eidgenössischer Ebene angenommen würde.
Das bisherige Baselbieter Modell
Im Baselbiet fördert der Kanton das Wohneigentum auf zwei Ebenen:
• Man kann den Betrag, den man auf das Bausparkonto einzahlt, während höchstens zehn Jahren vom steuerbaren Einkommen abziehen. Er ist steuerfrei. Die jährlich maximal mögliche Summe ist an den jeweiligen Höchstbeitrag an die Säule 3a für Arbeitnehmer gebunden. Dieser beträgt derzeit 6682 Franken. Also kann eine Einzelperson maximal 13364 Franken (das Doppelte), ein Ehepaar 26728 Franken (das Vierfache) steuerfrei aufs Bausparkonto packen. Dieser Teil des kantonalen Bausparmodells ändert sich in jedem Fall.
• Der Kanton zahlt jenen, die mit Bausparmitteln eine Wohnung oder ein Haus kaufen, eine Bausparprämie. Eine solche Prämie ist bisher als Einkommen zu versteuern und wird nur in der ersten Abstimmung vom 11. März berührt, indem diese für steuerfrei erklärt werden kann.
Im März: Höherer Bauspar-Abzug
Bei einem eidgenössischen Ja am 11. März kann der steuerfreie Betrag pro Person auf 15000 Franken ansteigen. Dort bleibt er dann fixiert, während bisher jede Erhöhung des Höchstbeitrags an die Säule 3a den steuerfreien Bausparbeitrag anhob.
Weiter enthält die SGFB-Initiative einen Passus, dass man jährlich 5000 Franken steuerfrei für die Energiespar-Sanierung eines selbst bewohnten Hauses sparen kann. Zudem sollen nach Auskunft von Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Baselbieter Steuerverwaltung, staatliche Subventionen an energetische Sanierungen künftig steuerfrei erklärt werden können. Dies wirkt sich bei bestehenden Häusern neutral aus, da man die Kosten für Sanierungen so oder so vom Einkommen abziehen kann. Einzig bei Neubauten würde sich dies direkt auswirken, wenn künftig solche Subventionen nicht mehr versteuert werden müssten.
Im Juni: Tieferer Bauspar-Abzug
«Die Annahme der SGFB-Initiative würde nur leichte Anpassungen des Baselbieter Modells erfordern», fasst Pidoux zusammen. Ein Ja am 17. Juni würde hingegen bedeuten, dass der steuerfreie Bausparbetrag im Baselbiet auf jährlich 10000 Franken sinkt. Im Gegensatz zur SGFB-Initiative würde aber Bausparen flächendeckend in der ganzen Schweiz eingeführt. «Werden beide Initiativen angenommen, gilt die zuletzt beschlossene», erläutert Pidoux die Rechtslage.
Werden hingegen beide abgelehnt, werde sich der Kanton Baselland dem Bundesrecht beugen und auf Ende 2012 den Steuerbegünstigungsteil seines Bausparmodells abschaffen. «Für 2012 würde der Kanton den Bauspar-Abzug noch zulassen, denn eine Unterscheidung, ob jemand vor oder nach einer Abstimmung auf das Bausparkonto eingezahlt hat, würde wenig Sinn machen», erklärt Pidoux.
Schaut man die Veränderungen aus der Sicht des Kantons an, so betrugen 2005 die Ausfälle bei der Staatssteuer 4,5 Millionen Franken. Nimmt man die Gemeindesteuer hinzu, betrugen die Mindereinnahmen 7,1 Millionen Franken. Interpoliert man diese Zahl in einer Dreisatzrechnung, so hätten die Mindereinnahmen nach dem SGFB-Modell der März-Abstimmung 8 Millionen und gemäss HEV-Initiative 5,3 Millionen Franken betragen.
|