Atomdebatte
Aktualisiert am 05.05.11, um 14:27
 

Aufsichtsbehörde ENSI: AKW müssen bei der Sicherheit nachbessern

Die Dampfsäule des Kernkraftwerks Gösgen steigt in den Abendhimmel (Archiv)
Quelle: Keystone
Alle fünf Schweizer AKW dürfen trotz Schwachstellen bei der Lagerung von Brennelementen vorerst am Netz bleiben. Sie müssen beim Eidg. Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) nachweisen, dass sie gegen starke Erdbeben und Hochwasser gerüstet sind.
 

Die erste Überprüfung der als Konsequenz der Atomkatastrophe in Japan geforderten Berichte der AKW-Betreiber zeige Schwachstellen bei der Lagerung der Brennelemente auf, wie das ENSI am Donnerstag vor den Medien in Brugg AG mitteilte.

Bei den flusswassergekühlten AKW Mühleberg BE und Beznau AG sei die Kühlung der jeweiligen Brennelementbecken "nicht genügend vor Erdbeben und Überflutung geschützt". Bei den AKW Gösgen SO und Leibstadt AG würden jeweils der Füllstand und die Temperatur des Brennelementbeckens nicht im Notleitstand angezeigt.

Verbesserungen bis Ende August verlangt

Um diese Mängel zu beheben, müssen die Betreiber bei der Aufsichtsbehörde bis am 31. August Verbesserungsmassnahmen einreichen. Die Schwachstellen stellten jedoch keine unmittelbare Gefahr für die Bevölkerung dar und erforderten deshalb keine vorläufige Ausserbetriebnahme, hält die Aufsichtsbehörde fest.

Als Sofortmassnahme muss bei allen AKW bis zum 1. Juni ein externes Lager bereitstehen, in dem für den Notfall zusätzliche Sicherheitsausrüstungen bereitstehen. Dort sollen etwa Notstromaggregate, mobile Pumpen und Treibstoff zur Bekämpfung von schweren Unfällen vorhanden sein. Das hatte das ENSI bereits Mitte März verfügt.

Sicherheitsnachweise entscheidend

Die AKW-Betreiber müssen als Folge der Katastrophe in Japan drei weitere Sicherheitsnachweise erbringen. Bis zum 30. Juni haben die Betreiber aufzuzeigen, dass sie ein Hochwasser, wie es alle 10'000 Jahre droht, bewältigen können. Bis zum 31. März 2012 verlangt das ENSI den gleichen Nachweis bei einem Erdbeben.

Die Betreiber müssen bis zum gleichen Zeitpunkt nachweisen, dass die Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des AKW beherrschbar ist. Dieser Nachweis betrifft vor allem das AKW Mühleberg.

Wenn ein Schadensfall mit erhöhter Strahlenbelastung nicht ausgeschlossen werden kann, wird das ENSI nach eigenen Angaben die vorläufige Ausserbetriebnahme des entsprechenden AKW verfügen. Für allfällige Nachrüstungen müsste die Anlage abgeschaltet bleiben.

(sda)
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