Schädelbruch, Hirnblutung, Lebensgefahr – nur eine Notoperation rettete den Mann, der am Fasnachtseröffnungsabend 2015 vor dem Urdorfer Restaurant Steinerhof unter anderem mit einer Eisenstange verprügelt wurde. Unter den Folgen jener Februarnacht leidet er noch heute. So ermüdet er schnell und seine Konzentrationsfähigkeit ist eingeschränkt.
Zum Angriff kam es damals, weil ein Mann an der Birmensdorferstrasse einem der drei späteren Täter einen Faustschlag verpasst hatte. Für diesen wollten sich die drei Männer rächen. «Doch ging der Vergeltungsschlag weit über das hinaus, was man noch nachvollziehen könnte», fasste Oberrichter Christoph Spiess gestern zusammen. Die drei gingen zum Auto des ältesten und behändigten einen Schlagstock, eine Eisenstange und einen Baseballschläger. Zuerst gingen sie auf den Faustschläger los. Dieser schützte seinen Kopf mit den Händen und erlitt dabei einen Bruch des Mittelhandknochens. Danach prügelten sie ihr zweites Opfer, eigentlich ein Unbeteiligter, fast zu Tode.
Neues psychiatrisches Gutachten
Das Zürcher Obergericht hat die drei Täter gestern wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Die beiden älteren (22 und 23) müssen für je fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Der jüngste (21) erhält eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten, die aber zugunsten einer stationären therapeutischen Massnahme voraussichtlich im Massnahmenzentrum Uitikon aufgeschoben wird. Ein psychiatrisches Gutachten attestiert ihm eine dissoziale Persönlichkeitsstörung und ein hohes Rückfallrisiko. Seine Persönlichkeitsentwicklung liesse sich aber noch markant positiv beeinflussen.
Das Obergerichtsurteil ist für zwei Täter härter als jenes des Bezirksgerichts Dietikon. Der 22-Jährige kam damals noch mit einer bedingten Strafe von zwei Jahren davon. Für den 23-Jährigen resultierten damals zwei Jahre und vier Monate Gefängnis, wovon er nur ein halbes Jahr hätte absitzen müssen. Fazit: Diese beiden älteren Täter erhalten eine mehr als doppelt so hohe Strafe. Der 22-Jährige schüttelte den Kopf, als er das Urteil vernahm. Dieses trifft ihn am härtesten, war er zuvor doch nur bedingt verurteilt worden.
Der Hintergrund der nun erfolgten Strafverschärfung: Das Bezirksgericht hatte es als nicht erwiesen angesehen, dass die beiden älteren Täter ebenfalls auf den Kopf des zweiten Opfers eingeschlagen hatten. Sie kamen hauptsächlich wegen versuchter schwerer Körperverletzung beim ersten Opfer dran. Anders als das Bezirksgericht findet nun das Obergericht, dass der brutale Angriff auf beide Opfer ein gemeinschaftlicher Vorgang war, der in der Verantwortung aller drei Täter liegt. «Wir sind zur Überzeugung gelangt, dass es sich bei dem Vorfall um einen in Mittäterschaft begangenen Rachefeldzug gehandelt hat», sagte der vorsitzende Oberrichter Christoph Spiess. Alle drei hätten die gleiche Absicht gehabt, als sie sich massiv bewaffneten. Ins Bild passt auch eine SMS, die der 22-Jährige nach der Tat verschickte: «Wir haben sie kaputt gemacht.»
Etwas besser weg kommt jetzt der jüngste Täter: Das Dietiker Gericht hatte den Antrag seines Anwalts auf ein psychiatrisches Gutachten noch abgelehnt, ihn als Haupttäter ausgemacht und zu vier Jahren normalem Gefängnis verurteilt. Nicht angeklagt war ein vierter Mann, der mit dem Prügler-Trio unterwegs war, sich ebenfalls bewaffnete, aber noch zur Besinnung kam, bevor die Prügelei losging.
Zusätzlich zu den Haftstrafen setzte es für die Täter Genugtuungs- und Schadenersatzzahlungen sowie Geldstrafen ab. Neben der Körperverletzung hatten sie noch anderes auf dem Kerbholz, darunter Sachbeschädigung. So hatten sie in Birmensdorf und Schlieren die Schriftzüge «FCZ» und «Locoz» auf öffentliche Einrichtungen gesprayt. Das Urteil kann noch vor Bundesgericht angefochten werden.
Oensingen SO, 31. August
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Zetzwil AG, 25. August
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